Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Angebot und Angaben

1.1. Das Immobilienangebot der Firma Meyer Immobilien, Wilfried und Felix Meyer GbR  - Rastede - im folgenden Firma Meyer Immobilien genannt - und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Die Firma Meyer Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Firma Meyer Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Meyer Immobilien daher nicht übernehmen.

1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Firma Meyer Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Firma Meyer Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision

2.1. Die Tätigkeit der Firma Meyer Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma Meyer Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

3. Verhandlungen

3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma Meyer Immobilien einzuleiten.

3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma Meyer Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Firma Meyer Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma Meyer Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Meyer Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Firma Meyer Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

3.5. Wird die Firma Meyer Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

4. Grundbucheinsicht

Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Meyer Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

5. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger das von der Firma Meyer Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Firma Meyer Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

6. Haftung

6.1. Die Firma Meyer Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Meyer Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2. Die Firma Meyer Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma Meyer Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

6.3. Eine Gewähr für die durch die Firma Meyer Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Firma Meyer Immobilien ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Westerstede als Gerichtsstand vereinbart.

8. Angabenvorbehalt für die Internetseiten der Firma Meyer Immobilien

Die Firma Meyer Immobilien ist für die Vermittlung der durch sie angebotenen Immobilien zuständig. Sie hat als Vermittlerin die Angaben von dem jeweiligen Anbieter übernommen und kann deshalb nicht für deren Vollständigkeit und Richtigkeit einstehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.

9. Auftragnehmerin

Meyer Immobilien, Wilfried und Felix Meyer GbR
Anton-Günther-Str. 5, D-26180 Rastede
Tel.: 04402 / 9115-0 - Mobil 0151 / 16755567 - Fax.: 04402 / 9115-15
E-Mail: info@meyer-immobilien.de - Internet: http://www.meyer-immobilien.de

Inhaber: Wilfried und Felix Meyer - Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Ammerland, D-26655 Westerstede
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg, Registernummer: HRA 204383   - Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Auktionator Wilfried Meyer, Meyer Immobilien GbR - USt-Identifikationsnummer: DE297770613 

 

(Stand: Januar 2016)